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Aktuelles

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht: Auswirkungen auf den Wahlkreis Backnang-Schwäbisch Gmünd

Eine gemischte Bilanz sehe ich über den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zum Bundestagswahlrecht. Da haben sich die Ampel-Parteien ein undemokratisches Wahlrecht zusammengezimmert, das zurecht aus dem Verkehr gezogen wird. Damit ist die einzige Begründung für das Wahlrecht – die Verkleinerung des Bundestags – hinfällig. Leider bleibt es bei der Entwertung der Erststimme. Die Streichung des Wahlkreisgewinners und die Nicht-Vertretung ganzer Wahlkreise im Bundestag ist höchstrichterlich genehmigt mit der Begründung, dass jeder Abgeordnete ja das ganze Volk vertrete. Leider verkennt das Urteil weite Teile der konkreten Arbeit der Abgeordneten im Wahlkreis: Zuschussanträge unterstützen und eine Region mit ihren besonderen Problemen proaktiv vertreten – das erledigt niemand außer dem vor Ort gewählten Abgeordneten. Das Urteil bedeutet eine weitere fast fatale Stärkung der Landeslisten, über die nur wenige Delegierte entscheiden. Die von den Verfassungsvätern und -müttern gewollte Personalisierung der Verhältniswahl wurde weiter geschwächt. CDU-Abgeordnete in knappen Wahlkreisen müssen sich künftig überlegen, ob sie nicht als unabhängig Kandidaten antreten. Gewinnen Sie Ihn, fällt dieser nicht weg.